Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Sven RISSMANN, erklärt zur von der Berliner Justizsenatorin von der Aue abgelehnten Verschärfung des Jugendstrafrechts:
"Der Beschluss der künftigen schwarz-gelben Koalitionäre im Bund, das Jugendstrafrecht durch die Anhebung der Höchststrafe von 10 auf 15 Jahre zu verschärfen, ist als Entscheidung mit Augenmaß zu begrüßen.
Geradezu grotesk und peinlich hingegen ist die Kritik der Berliner Justizsenatorin an dieser Entscheidung. Denn gerade die Hauptstadt hat im Ländervergleich größte Probleme mit Jugendgewalt und Jugendkriminalität zu verzeichnen. Die Senatorin aber scheint an alten, längst überholten Prämissen festhalten zu wollen und verkennt damit die gesamtgesellschaftliche Entwicklung. Dem Großteil der Bevölkerung ist doch kaum zu vermitteln, wenn beispielsweise nach einem Dreifachmord ein 24-jähriger Mittäter lebenslang bekommt, der jüngere Haupttäter aber nur zehn Jahre nach Jugendstrafrecht - und dann im Ergebnis bereits nach sechs oder sieben Jahren wieder frei ist.
Zudem erwarten wir, dass sich Senatorin von der Aue um den störungsfreien Vollzug der Jugendstrafe in Berlin kümmert und die dort bestehenden Probleme endlich in den Griff bekommt. Jedenfalls so lange sollte sie es vor dem Hintergrund der eigenen Bilanz unterlassen, geplante Änderungen des Jugendstrafrechts auf Bundesebene mit fadenscheinigen Argumenten abzulehnen."
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