Corona und Kinderbetreuung

Ab dem 31. Mai bis zu den Sommerferien wird in den Schulen eine erweiterte Notbetreuung angeboten.
 
Für den Zugang zu einer bedarfsgerechten Notbetreuung muss lt. der Sentsverwaltung glaubhaft gemacht werden, dass die berufliche Tätigkeit eine Betreuung erfordert.