Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Sven RISSMANN, erklärt:
"Straffällig gewordene Jugendliche erhalten in der Jugendstrafanstalt Berlin eine Rund-um-Versorgung. Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Ausbildung fallen für deren Eltern dadurch nicht an. Dass sie trotzdem Kindergeld beziehen, ist nicht nachvollziehbar. Wir unterstützen daher das Vorhaben von Justizsenatorin von der Aue, diesen Eltern das Kindergeld zu streichen.
Die Familienkasse soll jedoch diesen Vorstoß abgelehnt haben. Nun soll ein neues Gutachten Aufschluss darüber geben, wie ein Entzug des Kindergeldes möglich gemacht werden kann. Wir fordern die Justizsenatorin auf, darüber in der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses Bericht zu erstatten. Dazu werden wir eine Aktuelle Viertelstunde beantragen.
Eltern inhaftierter Kinder das Kindergeld zu streichen, ist eine Frage der Gerechtigkeit. Es kann nämlich nicht sein, dass diese faktisch finanziell besser gestellt werden als Eltern, deren Kinder sich nichts haben zu schulden kommen lassen. Wir appellieren deshalb an Frau von der Aue, nicht nur Worthülsen zu verbreiten, sondern diesen richtigen Vorstoß auch schnellstmöglich in die Tat umzusetzen."