GROSSE KOALITION IM BUND BESCHLIESST ANTI-TERRORCAMP-GESETZ - VON DER AUE MUSS WIDERSTAND IM BUNDESRAT ENDLICH AUFGEBEN
Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Sven RISSMANN, erklärt:
"Heute hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition das so genannte Anti-Terrorcamp-Gesetz verabschiedet. Diesen Beschluss begrüße ich ganz ausdrücklich. Wie notwendig das Gesetz ist, zeigt doch gerade der erst gestern von Innensenator Körting vorgestellte Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2008. Der Verfassungsschutz nämlich warnt ausdrücklich vor radikalen Islamisten. Die Zahl der Terrorverdächtigen, so Körting, steige auch in Berlin weiter an.
Mit dem so genannten Anti-Terrorcamp-Gesetz wird unter bestimmten Voraussetzungen bereits der Aufenthalt in Terrorcamps unter Strafe gestellt. Ermittlungsbehörden sollen so künftig bereits im Vorfeld von möglichen staatsgefährdenden Straftaten stärker als bisher eingreifen können. Nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums (BMI) sollen bereits 140 Deutsche oder in Deutschland lebende Personen Terrorcamps besucht haben. Die Zahl der Reisen so genannter "Gefährder" in Länder mit Terrorcamps nehme, so das BMI, weiter zu. Auch die weit überwiegende Mehrheit der Anfang dieses Monats im Bundestag angehörten Experten bestätigte die Erforderlichkeit der jetzt beschlossenen Regelungen.
Mit der Ablehnung des Anti-Terrorcamp-Gesetzes im Bundesrat im März hatte Justizsenatorin von der Aue aus rein ideologischen Gründen einer ausgewogenen Strategie präventiver und repressiver Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung extremistischer Straftaten ihre Unterstützung verweigert. Damit hatte sie sich - wie zuvor schon bei der Novellierung des BKA-Gesetzes - gegen ihre Parteifreundin und Bundesjustizministerin Zypries und gegen die SPD-Bundestagsfraktion gestellt.
Insbesondere aber vor dem Hintergrund der aktuellen Erkenntnisse des Verfassungsschutzes fordere ich Justizsenatorin von der Aue auf, ihrer Verantwortung endlich nachzukommen und dafür zu sorgen, dass das Gesetz in der abschließenden Befassung des Bundesrates nicht mit einem Einspruch belegt wird."
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