Der Fraktions- und Landesvorsitzende der Berliner CDU, Frank HENKEL, erklärt zur Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin, wonach dem Senat Werbung für Ethikunterricht aus staatlichen Mitteln untersagt ist:
"Der Senat hat durch zwei aus Steuermitteln finanzierten Anzeigenserien versucht, massiv Einfluss auf den Ausgang des Volksentscheides am Sonntag zu nehmen. Das OVG hat dem Senat jetzt bescheinigt, dass er durch diesen Einsatz staatlicher Mittel die Chancengleichheit der Initiatoren von "Pro Reli" verletzt hat. Das ist eine Ohrfeige für den Regierenden Bürger-meister Wowereit.
Wir begrüßen diese Entscheidung des OVG ausdrücklich. Ein anderes Ergebnis wäre auch schlichtweg nicht vorstellbar gewesen. Denn ein Obsiegen des Senats in dieser Frage wäre das Ende der direkten Demokratie in Berlin, die wir fraktions- und parteiübergreifend in der jetzigen Form 2006 eingeführt haben. Keine Initiative würde es mehr wagen, die Bürger mit einer Sachfrage zu befassen, wenn der SPD-geführte Senat mit seiner Machtmaschinerie quasi mit unbegrenzten Mitteln aus dem Steuersäckel dagegenhalten könnte.
Von Anfang an hat sich der Senat nicht gescheut, das ihm politisch unliebsame Volksbegehren mit allerlei Tricks zu behindern und dabei auch den Steuerzahler mit unnötigen Millionenkosten zu belasten, z.B. allein beim Wahltermin Mehrkosten von 1,4 Mio. Euro. Jetzt musste erst das Oberverwaltungsgericht dem Senat das Stop-Schild entgegenhalten. Dabei ist es die Pflicht des Senats, Fairness zu wahren - gerade auch, wenn es um einen Volksentscheid geht, der ihm politisch nicht passt. Natürlich kann der Senat zu einer Sachfrage auch eine Meinung haben. Die darf er auch öffentlich kundtun. Er darf dabei aber nicht die ihm anvertrauten Steuergelder verschwenden und die Chancengleichheit aushebeln."