VON DER AUE WUSSTE UM PROBLEMATISCHE ZUSTÄNDE IN DER JVA TEGEL - TATENLOSIGKEIT IST SKANDALÖS

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Sven RISSMANN, erklärt:

"Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist mehr als nur bemerkenswert. Das höchste Gericht Berlins hat, ohne Interpretationsspielraum zu lassen, die derzeitige Praxis der Unterbringung eines Teils der Strafgefangenen in der JVA Tegel in Hafträumen von nur 5,25 Quadratmeter als menschenunwürdig bezeichnet und in Konsequenz dessen einen Verfassungsverstoß festgestellt.
 
Die verfassungswidrige Unterbringung von Strafgefangenen allein ist ein erheblicher Grund zur Sorge. Denn auf ein mögliches Urteil zu einer Freiheitsstrafe muss nach einem rechtstaatlichen Verfahren auch ein verfassungskonformer Vollzug der Haftstrafe folgen. Mit dem derzeitigen Zustand in der JVA Tegel sollte sich niemand abfinden können.

Umso erstaunlicher, ja schier unbegreiflich, ist vor eben diesem Hintergrund die Reaktion der Berliner Justizsenatorin von der Aue auf die Gerichtsentscheidung. Gegenüber dem RBB hat sie eingeräumt, dass sie seit langem von den problematischen Zuständen in der JVA Tegel weiß, die nicht mehr zeitgemäß seien. Sie zeigte sich sogar erfreut, dass der Verfassungsgerichtshof klare Worte gefunden habe, was menschenwürdig sei und was eben nicht. Sie hätte allerdings auf eine gewisse Übergangszeit gehofft. Das Urteil würde aber sogar weiterhelfen. Sie wolle es jetzt prüfen.

Wie kann sie mit dem Wissen und in Kenntnis der als vom Verfassungsgerichtshof als menschenunwürdig bezeichneten Zustände in der JVA Tegel ernsthaft auf eine "Übergangszeit" gehofft haben? Eine solche Stellungnahme ist ganz grundsätzlich nicht akzeptabel. Für eine Justizsenatorin aber ist sie skandalös. Ihr scheint nicht bewusst zu sein, dass es um nicht weniger als ein Kernelement unserer Verfassung geht, ein Menschenrecht.

Von einer Justizsenatorin aber muss erwartet werden, dass sie schon einen nur möglicherweise die Menschenwürde verletzenden Zustand in einer Justizvollzugsanstalt nicht billigend in Kauf nimmt. Schon viel früher hätte sie für eine alternative Unterbringung der Strafgefangenen sorgen müssen, sei es in Berlin oder beispielsweise auch in Kooperationen mit Justizvollzugsanstalten anderer Bundesländer. Das wäre ihre Aufgabe gewesen. Wir fordern, dass nun schnellstmöglich sicher gestellt wird, dass die Inhaftierten verfassungskonform untergebracht werden."