OPFERSCHUTZ MUSS VOR TÄTERSCHUTZ GEHEN - JUGENDSTRAFRECHT VERSCHÄRFEN

"Der rechtspolitische Sprecher und der Rechtsexperte der CDU-Fraktion, Sven RISSMANN und Andreas GRAM, erklären:
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"Justizsenatorin von der Aue sagt, das Jugendstrafrecht sei scharf genug und müsse nur konsequent angewendet werden. Mit dieser Äußerung täuscht die Senatorin bewusst die Öffentlichkeit, denn sie weiß genau, dass sie in die richterliche Unabhängigkeit nicht eingreifen kann. Außerdem schiebt Frau von der Aue die Verantwortung lediglich auf die Richter ab, löst aber nicht das Problem."

Rissmann: "Die politischen Verantwortlichen müssen dafür sorgen, dass den Richtern die nötigen Instrumentarien an die Hand gegeben werden, um der Jugendgewalt zu begegnen. Wir bekräftigen deswegen unsere langjährige Forderung, das Jugendstrafrecht zu verschärfen. Dazu gehören vor allem die regelmäßige Anwendung des Erwachsenenstrafrechts ab 18 Jahren und die Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf zwölf Jahre. Darüber wollen wir im Rechtsausschuss sprechen und beantragen daher einen Tagesordnungspunkt."

Gram: "Eine Verschärfung des Jugendstrafrechts fordern wir schon seit Jahren, denn Opferschutz muss endlich wieder vor Täterschutz gehen. In diesem Zusammenhang gilt es, auch verstärkt von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, nicht-deutsche Intensivtäter abzuschieben. Aber bis heute hat die politische Linke eine härtere Gangart mit aller Kraft verhindert und entsprechende Anträge der CDU-Fraktion stets abgelehnt. Jahre lang hat sie die Problematik der Gewalt von männlichen Jugendlichen mit Migrationshintergrund ignoriert, um ihr Scheitern in der Integrations- und Justizpolitik zu vertuschen."

Rissmann, Gram