OBERSTAATSANWÄLTIN AUS DEM AMT GEKEGELT? SENATORIN VON DER AUE MUSS DEN VORGANG AUFKLÄREN
Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Sven RISSMANN, erklärt zum jetzt öffentlich gewordenen Vorgang um die Entbindung einer Berliner Oberstaatsanwältin von ihrer Funktion als stellvertretender Hauptabteilungsleiterin:
"Die Begründung der Senatsverwaltung für die Ablösung der Oberstaatsanwältin als stellvertretende Hauptabteilungsleiterin ist an den Haaren herbeigezogen. Hier wird ein vermeintlicher Interessenkonflikt zwischen der Leitung einer Hauptabteilung und einer - ehrenamtlichen - Verbandstätigkeit konstruiert, der in keiner Weise nachvollziehbar ist. Das gilt umso mehr, da die jetzt kritisierte Verbandstätigkeit schon bei Antritt der Stelle in der Leitung der Abteilung bekannt war.
Es ist wahrlich kein gutes Zeichen für den Umgang der Verwaltungsspitze mit den eigenen Mitarbeitern, dass offensichtlich seitens der Mitarbeiterschaft keine andere Möglichkeit gesehen wurde, als sich nun an die Öffentlichkeit zu wenden.
Die betroffene Oberstaatsanwältin fordert für sich das Recht ein, sich als Arbeitnehmerin im Rahmen gewerkschaftlicher oder verbandspolitischer Arbeit betätigen zu können, ohne berufliche beziehungsweise dienstliche Nachteile hinnehmen zu müssen. Die CDU-Fraktion unterstützt diese Haltung. Jetzt ist Senatorin von der Aue gefordert. Wir verlangen von ihr die Aufklärung des Vorgangs und werden die Angelegenheit in der kommenden Sitzung des Rechtsausschusses aufrufen. Denn es ist die Aufgabe der Senatorin, eine mögliche Beschädigung der Staatsanwaltschaft als Institution unter allen Umständen zu verhindern."
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