URTEIL DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS ZU HARTZ-IV-SÄTZEN RICHTUNGSWEISEND

Der Fraktions- und Landesvorsitzende der Berliner CDU, Frank HENKEL, erklärt:

"Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Neuregelung der Hartz-IV-sätze ist richtungsweisend. Es rückt bei der Gestaltung des Existenzminimums den Fokus auf Bedarfsgerechtigkeit und Transparenz, insbesondere für Kinder.

 
In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die Hartz-IV-Gesetzgebung 2005 unter Rot-Grün mit genau den handwerklichen Fehlern in Kraft trat, die das Bundesverfassungsgericht heute beanstandet hat. Wenn Vertreter von SPD und Grünen in Berlin jetzt von 'Chance' oder 'Skandal' sprechen, dann ist das die Selbstanklage der eigenen Politik. Es war die CDU-geführte Bundesregierung, die 2008 und 2009 eine Erhöhung der Regelsätze für langzeitarbeitslose Menschen und für die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Kinder beschlossen hat.

Nach diesem Urteil ist nicht nur die Bundesregierung gefordert, eine rechtlich saubere Neuregelung vorzunehmen. Auch die Länder tragen Verantwortung. Sie müssen mehr begleitende Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Lage, vor allem für Menschen mit hohem Armutsrisiko, einleiten. Für den rot-roten Senat bedeutet dies, dass er seine völlig unzureichende Familienförderung umgehend überprüfen muss."